BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - EU-Bürger ...
EU-Bürger / EWR-Bürger / Schweizer Bürger. Als freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Union (auch Unionsbürger genannt) haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (§ 2 FreizügG/EU).